Spricht man von „griechischen Rechtsanwälten in Deutschland“,
ist zwischen zwei Gruppen zu unterscheiden.
Griechische Rechtsanwälte, welche in Deutschland aufgewachsen sind, hier ihre Staatsexamina (1. Und 2. Staatsexamen) und das Referendariat absolviert und auf diesem „klassischen“ Wege ihre Anwaltszulassung erworben haben und griechische Rechtsanwälte, welche nach dem EuRAG (Europäisches Rechtsanwaltsgesetz) bzw. nach § 206 BRAO in Deutschland zugelassen sind. Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ darf nur von Anwälten verwendet werden, welche eine deutsche Zulassung besitzen.
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wird auch in anderen deutschsprachigen Ländern, wie zB Österreich, Liechtenstein oder der Schweiz verwendet. Rechtsanwälte aus diesen Ländern können ebenfalls die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ verwenden. Allgemein sollte jedoch der Zusatz ihres Zulassungsortes verwendet werden.
Grundsätzlich müssen Anwälte die Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates verwenden. Die Berufsbezeichnung in Griechenland lautet zB „Dikigoros“. Ein Anwalt, der keine deutsche Zulassung besitzt, kann in Deutschland im Rahmen der Freizügigkeit deshalb nur unter der Berufsbezeichnung „Dikigoris“ tätig werden. Spricht man also von einem griechischen „Rechtsanwalt“, dann ist begriffsnotwendig von einem im Deutschland zugelassenen Anwalt die Rede.
In Deutschland gibt es mittlerweile einige griechische Rechtsanwälte mit deutscher Zulassung. Meist sind sie in den industriellen Ballungsgebieten um Stuttgart, München und Düsseldorf, aber auch zB in Berlin niedergelassen. Es handelt sich meist um die 2. Generation von Gastarbeiterkindern, welche in Deutschland geboren oder aufgewachsen sind, ihre schulische und akademische Laufbahn mit Abitur, Studium, Staatsexamina und Referendariat durchlaufen haben und sich anschließend meist in den Regionen um zB Stuttgart, München und Düsseldorf beruflich niedergelassen haben.
Die Zahl der in Deutschland zugelassenen Anwälte hat sich in den letzten Jahrzenten ständig erhöht. Lag die Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte 1990 bei 56.638, verdoppelte sie sich bis zum Jahre 2000 auf 104.067 Rechtsanwälte, um sich bis 2014 auf insgesamt 162.695 zu erhöhen. Dies ist in ca. 25 Jahren eine Verdreifachung.
Davon sind nach der jüngsten Statistik der BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer) über ausländische Rechtsanwälte zu entnehmen, dass zum 01.01.2010 bundesweit nach dem EURAG 351 zugelassen wurden, während 213 Rechtsanwälte nach § 206 BRAO in Deutschland tätig waren. Dies ergibt in Summe 564 ausländische Rechtsanwälte, die 2010 in Deutschland bundesweit tätig waren.
Nach der jüngsten Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer BRAK waren im Jahre 2014 insgesamt 741 ausländische Rechtsanwälte in Deutschland tätig. Dies stellt eine Erhöhung von 8,81% zum Vorjahr 2013 dar.
Dennoch sind diese Zahlen relativ gering, gemessen an den insgesamt in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten. Danach stellen die 741 ausländischen Anwälte einen Anteil an der gesamten in Deutschland zugelassenen Anwaltschaft von gerade einmal 0,45% dar.
Über die deutschen Rechtsanwälte mit griechischem Migrationshintergrund existieren keine gesonderten Zahlen, weil es sich statistisch um deutsche Rechtsanwälte handelt. Es dürften jedoch ca. 10-20 Rechtsanwälte mit griechischem Migrationshintergrund in Stuttgart sein.
Unter den in Stuttgart im Jahre 2013 7.267 bei der Rechtsanwaltskammer RAK Stuttgart zugelassenen Rechtsanwälten, waren 36 ausländische Rechtsanwälte.
Unter den 20.520 bei der RAK München zugelassenen Rechtsanwälten, waren 173 ausländische Rechtsanwälte. In der Anwaltsauskunft des Deutschen Anwaltsvereins finden sich aktuell 9 Rechtsanwälte mit griechischem Migrationshintergrund. Die gesamte Zahl dürfte schätzungsweise 2-3 höher liegen in München.
Unter den 13.523 in 2013 in Berlin zugelassenen Rechtsanwälten, waren 77 ausländische Rechtsanwälte und bei der RAK Düsseldorf von 12.093, 53 ausländische Rechtsanwälte. Auch in diesen Städten finden sich Rechtsanwälte mit griechischem Migrationshintergrund.